FAQ

FAQ (8)

Mit unseren FAQs wollen wir die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, beantworten.

Die Bestellung von Prüfungsordnungen (Kinder bis 14 Jahre oder Jugend/Erwachsene) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.

Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop.
Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsordnugen von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt.

Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.

Die Bestellung von Prüfungsmarken und -Urkunden (Kinder bis 18 Jahre, Erwachsene bis 4. Kyu) erfolgt über den jeweiligen Dojoleiter.

Hierfür nutzen die Dojoleiter die Anmeldung über unsere Homepage. Im User-Menü erhalten nur Dojoleiter Zugriff auf unseren internen Shop.
Nach Überweisung des Rechnungsbetrages werden die Prüfungsmarken und -Urkunden von unserer Geschäftsstelle an den Dojoleiter versandt.

Wir bitten um Verständnis, dass der Versand erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.

Mittwoch, 20 Dezember 2017 16:55

Prüfer-Lizenz Neuerwerb

Für den Neuerwerb der Prüfer-Lizenzen im Shorin Ryu Seibukan Karate und SOK Kobudo ist folgender Ablauf zu beachten:

Die Ausbildung zum neuen Prüfer und auch später die Verlängerung ist nach den Vorgaben des BKB Aufgabe des Stilrichtungsreferenten.

  1. Zunächst hat der Prüfer-Anwärter mindestens 3 Mal als Beisitzprüfer an einer Kyu-Prüfung teilzunehmen. Die Tätigkeit als Beisitzprüfer wird vom Prüfer mittels Formblatt bestätigt.
  2. Danach ist ein Prüfer-Lehrgang der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu absolvieren.
  3. In Absprache mit Kyoshi Mesara ist dann ein entsprechender Antrag auf der BKB-Site (www.karate.bayern) herunter zu laden und auszufüllen (zum Prüfer-Lizenz-LG mitbringen).
  4. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem DKV-Ausweis an den Stilrichtungsreferenten zu senden.
  5. Gleichzeitig sind pro Lizenz 30,00 € auf das Konto der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu überweisen (d.h. für SRS Karate 30,00 € plus ggf. SOK Kobudo 30,00 €).
  6. Die weitere Bearbeitung erfolgt sodann durch den Stilrichtungsreferenten (Versenden der Unterlagen an den BKB-Prüfungsbeauftragten; Überweisung der Verlängerungs-Gebühr an den BKB).
  7. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der DKV-Ausweis wieder an den Stilrichtungsreferenten gesandt, der dann für die Verteilung sorgt.

Es ist auch zu beachten, dass eine Prüfer-Lizenz ohne Gültige DKV-Jahressichtmarke ungültig wird.

Mittwoch, 20 Dezember 2017 16:37

Prüfer-Lizenz Verlängerung

Bei der Verlängerung der Prüfer-Lizenzen im Shorin Ryu Seibukan Karate und SOK Kobudo ist folgender Ablauf zu beachten:

Die Ausbildung zum neuen Prüfer und die Verlängerung ist nach den Vorgaben des BKB Aufgabe des Stilrichtungsreferenten.
Die Prüfer-Lizenz kann verlängert werden, wenn innerhalb der zweijährigen Gültigkeitsdauer der Prüferlizenz ein Verlängerungs-Lehrgang (alternativ 2 Schwarzgurt-Lehrgänge) besucht wurde.

  1. Zur Verlängerung ist der entsprechende Antrag auf der BKB-Site (www.karate.bayern) herunter zu laden und auszufüllen.
  2. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem DKV-Ausweis an den Stilrichtungsreferenten zu senden.
  3. Gleichzeitig sind pro Lizenz 30,00 € auf das Konto der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu überweisen (d.h. für SRS Karate 30,00 € plus ggf. SOK Kobudo 30,00 €).
  4. Nach Genehmigung durch Kyoshi Measara erfolgt die weitere Bearbeitung durch den Stilrichtungsreferenten (Versenden der Unterlagen an den BKB-Prüfungsbeauftragten).
  5. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der DKV-Ausweis wieder an den Stilrichtungsreferenten gesandt, der dann für die Verteilung sorgt.

Bitte beantragt die Verlängerung rechtzeitig!

Es ist auch zu beachten, dass eine Prüfer-Lizenz ohne Gültige DKV-Jahressichtmarke ungültig wird.

 

Meldungen zu Verbandslehrgängen sowie zu Prüfungen zum 3. Kyu und höher erfolgen ausnahmslos über diese Homepage. Ggf. zusätzlich erforderliche Meldungen wie z.B. Meldung bei einer Dan-Prüfung an den DKV sind zu beachten.

Meldungen über andere Kommunikationsmittel (Facebook-Messenger, WhatsApp, Email oder Fax) können aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht akzeptiert werden.

Donnerstag, 02 März 2017 08:18

Dan-Prüfungen

Die Kyu-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden ausschließlich auf zentralen Prüfungen statt.

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt den Prüfling zur Prüfung zu (wählt ihn/sie aus, weil er/sie die Anforderungen erfüllt).
  • Der zugelassene Prüfling meldet sich spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin auf der Seite des Deutschen Karate Verbandes (www.karate.de) sowie auf der Seite der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland (www.shorin-ryu.de) an.
  • Im Anschluss überweist der Prüfling die entsprechenden Prüfungsgebühren entsprechend der Bestätigungsemails.
  • Die Prüfungsurkunde des DKV wird von der Bundesgeschäftsstelle des DKV an die Prüfungskommission übersandt. Die Aushändigung an der Prüfling erfolgt bei erfolgreicher Prüfung.
  • Nach bestandener Prüfung bestellt die Geschäftsstelle der SRSKUD e.V. die entsprechende Okinawa-Dan-Urkunde, die im Nachgang anläßlich eines Verbandsevents überreicht wird.

Die Kyu-Prüfungen zum 3. Kyu bis zum 1. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden grundsätzlich in zentralen Prüfungen oder auch auf Verbandslehrgängen (bitte jeweilige Ausschreibung beachten) statt. Eine Ausnahme besteht für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Gürteilprüfung im jeweiligen Dojo ablegen dürften (eine separate Prüfungsmarke ist in diesen Fällen nicht notwendig).

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
  • Der zugelassene Prüfling (zum 3. bis 1. Kyu) meldet sich auf www.shorin-ryu.de/Termine zum jeweiligen Prüfungstermin selbst an und überweist nach Erhalt der Bestätigungsemail die Prüfungsgebühr auf der Verbandskonto.
  • Nach dem Meldeschluss übergibt die Schatzmeisterin der SRSKUD e.V. die Prüfungsmarken und -Urkunden an den/die Prüfer.
  • Nicht verwendete Prüfungsmarken und -Urkunden (z.B. wenn der Prüfling krank ist) werden an die Schatzmeisterin zurück gegeben.

 

 

Donnerstag, 02 März 2017 07:57

Kyu-Prüfungen bis zum 4. Kyu

Die Kyu-Prüfungen sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden in den jeweiligen Dojos statt.

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:

  • Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
  • Die zugelassenen Prüflinge bezahlen die Prüfungsgebühr an den Sensei, damit dieser die Prüfungsmarken und -Urkunden bestellen kann.
  • Der Sensei bestellt über die Homepage www.shorin-ryu.de im internen Bereich für Dojoleiter die erforderliche Anzahl an Prüfungsmarken und -Urkunden.
  • Der Sensei übergibt die Prüfungsmarken und -Urkunden sowie eine bereits vorgefertigte Prüferliste am Prüfungstag dem Prüfer.

 

Findet die Kyu-Prüfung in einem anderem Dojo oder Verbandslehrgang statt, übergibt der Sensei die Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling, der diese dem Prüfer übergibt. Mit Übergabe vom Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling bekundet der Sensei seine Genehmigung zur Teilnahme des Prüflings an der Kyu-Prüfung.