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Die Kyu-Prüfungen zum 3. Kyu bis zum 1. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden grundsätzlich in zentralen Prüfungen oder auch auf Verbandslehrgängen (bitte jeweilige Ausschreibung beachten) statt. Eine Ausnahme besteht für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Gürteilprüfung im jeweiligen Dojo ablegen dürften (eine separate Prüfungsmarke ist in diesen Fällen nicht notwendig).

Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen: